Im Prinzip jeder. Der Ausbilderschein bzw. die Prüfung nach AEVO ist unabhängig von der Branche. Wenn man als Ausbilder tätig werden möchte, wird eine persönlich & fachliche Eignung vorausgesetzt.

Seit die AEVO im Jahre 2009 überarbeitet wurde, gelten keine gesonderten Zulassungsvorrausetzungen mehr. Eine abgeshlossene Berufsausbildung, ein bestimmtes Alter oder eine bestimmte Berufserfahrung sind kein Muss.

Die persönliche Betreuung. Jeder Teilnehmer wird individuell beraten und gezielt vorbereitet. Keine Massenabfertigung!

Ja, schauen Sie einfach hier nach.

Ja, unsere Lehrgänge erfüllen den gleichen Zweck wie der Teil 4 in den Meisterlehrgängen.

Ja, die AEVO (Ausbildereignungsverordnung) ist branchenübergreifend.